Habichtswaldklinik Kassel Bad-Wilhelmshöhe - Klinik für Onkologie Psychosomatik Innere Medizin Tinnitus Ayurveda Klinik für Ganzheitliche Rehabilitation
Druckversion vom 21.09.2010
URL: http://www.habichtswaldklinik.de/Onkologie/Aufnahmeweg.html
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KOSTENÜBERNAHME von Ihrem Kostenträger oder von Ihnen
selbst als
SelbstzahlerIn
Bei Ihrem stationären Aufenthalt in diesen Abteilungen können Sie Ihre Kinder kostenfrei mitbringen, wenn sie durch eine Aufsichtsperson begeleitet werden (Onkologie und Innere Abteilung). Die Unterbringung der Aufsichtsperson ist frei; es ist lediglich eine kleine Verkostungspauschale zu entrichten.
Zur Kostenübernahme durch Kostenträger
Die Habichtswald-Klinik hat eine Anerkennung nach § 111 SGB V und wird damit von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einerseits und den privaten Krankenkassen (PKV) sowie den Beihilfestellen andererseits völlig unterschiedlich behandelt.
Für gesetzlich Krankenversicherte
Für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Habichtswald-Klinik berechtigt, stationäre Rehabilitationen, Vorsorgemaßnahmen und Kuren nach vorheriger Bewilligung durchzuführen, nicht aber akute Krankenhausbehandlungen per Einweisung. Die Habichtswald-Klinik wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegender Zuständigkeit und Indikation im Rahmen von Einzelfallentscheidungen* belegt. Eine primäre Zuständigkeit der GKV für stationäre Rehabilitation liegt nur bei solchen Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange genug Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z. B. Selbstständige, Rentner, Hausfrauen, Schüler, Studenten, Berufsanfänger). Bei allen anderen ist vorrangig die Rentenversicherung für die stationäre Rehabilitation zuständig. Eine Belegung unseres Hauses durch die BFA und die LVAen erfolgt nur in Einzelfällen*. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann sich jedoch auch bei diesen rentenversicherten PatientInnen die GKV für zuständig erklären. Im Zweifelsfall berät Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse zu diesen Fragen der Zuständigkeit.
Für privat Krankenversicherte
Bei den privaten Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen wird die Habichtswald-Klinik als gemischte Krankenanstalt geführt und ist somit – nach vorheriger Bewilligung – zugelassen für die Durchführung sowohl von akuter Krankenhausbehandlung als auch für die Durchführung von stationärer Rehabilitation bzw. Sanatoriumsbehandlung (Post B nur Reha- bzw. Sanatoriumsbehandlung). Der Kostenträger entscheidet aufgrund der vorgelegten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, ob bei Ihnen eine akute Krankenhausbehandlung erforderlich oder eine stationäre Rehabilitation bzw. Sanatoriumsbehandlung ausreichend ist. Die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Sanatoriumsbehandlung im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Für Beihilfeberechtigte
Die Habichtswald-Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt. Die Kosten werden sowohl für die stationäre Krankenhausbehandlung als auch für die stationäre Sanatoriumsbehandlung übernommen. Beihilfeberechtigte stellen ihren Kostenantrag mithilfe eines ärztlichen Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung.
Für Selbstzahler
Wir bieten Ihnen interessante Konditionen und Pauschalen an, die wir auf Ihre persönliche Erkrankungssituation und auf Ihre Wünsche ausrichten.
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* Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragsstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die Habichtswald-Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetzbuches IX: „§ 9: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: Abs. (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen …“. Die in diesem Gesetz genannten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit werden von der Habichtswald-Klinik erfüllt. Psychosomatik und Onkologie erfüllen darüber hinaus auch die Anforderungen der Teilnahme an einer externen Qualitätssicherung gesetzlicher Sozialversicherungsträger